Wir bieten Ihnen Hilfe und Begleitung in ganz verschiedenen Lebenslagen an. Seelsorge Sie haben Fragen zu Gott und der Welt? Sie haben ein Problem und wissen nicht weiter? Sie suchen jemand, der Zeit für Sie hat und zuhört? Dann können Sie sich gerne an unseren Pfarrer wenden. Darüber hinaus stehen Ihnen auch - die Telefonseelsorge (Tel. 0800-1110111/1110222) und
- das Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche (Tel. 0800-1110333)
Montags - Freitags von 15-19 Uhr mit gebührenfreier Beratung zur Verfügung. Eintritt in die Evangelische Kirche Mitglied der Evangelischen Kirche wird man durch die Taufe. Wiedereintreten können alle, die getauft und zuvor aus der Kirche ausgetreten sind (z. B. auch aus der röm.-katholischen Kirche) und ihren Wohnsitz im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland haben. Der Wiedereintritt kann in jeder evangelischen Kirchengemeinde erfolgen, so auch in unserer Kleinlindener Gemeinde. In Gießen gibt es einen Kirchenladen, wo der Wiedereintritt ebenso einfach möglich ist. Gut wäre, wenn sie dazu ihren Taufschein und die Austrittsbescheinigung mitbringen würden, dies ist aber nicht zwingend nötig. In der Regel ist man Mitglied der Ev. Kirche in der Kirchengemeinde, in deren Gebiet man seinen ersten Wohnsitz hat. Man kann sich aber auch in eine Kirchengemeinde seiner Wahl umgemeinden lassen. Bescheinigung für Amtshandlungen Wenn Sie eine Taufe, Konfirmation, Trauung oder eine kirchliche Trauerfeier in einer anderen Kirchengemeinde durchführen möchten, wird ein „Dimissoriale“ benötigt. Das ist die schriftliche Zustimmung der Heimatgemeinde. Damit soll die auswärtige Gemeinde darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass der/die Betreffende der Ev. Kirche angehört. Das Dimmisoriale erhalten Sie im Büro Ihrer Heimatgemeinde. |
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